AGB

» Allgemeine Geschäftsbedingungen von IWEBIX

§ 1 Geltungsbereich

(1) Herr Dennis Nissle – IWEBIX (im Folgenden: IWEBIX) erbringt seine Vertragsleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch IWEBIX wirksam.
Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn IWEBIX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB von IWEBIX, in der Form, die bei Abgabe des Angebots durch IWEBIX (oder Annahme eines Angebots) unter http://www.iwebix.de/agb/ abrufbar ist, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von IWEBIX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote bleiben 2 Wochen (14 Tage) wirksam.

(2) Nach Ende der Wirksamkeit angenommene Angebote gelten als neues Angebot an IWEBIX. Der Anbietende hält sich 2 Wochen (14 Tage) an das Angebot gebunden.

(3) IWEBIX ist grundsätzlich zum Empfang rechtsverbindlicher Erklärungen per e-Mail bereit, sofern nicht in den AGB oder sonst eine andere Form (z.B. Schriftform) vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsart, Leistungsumfang, Leistungserbringung

(1) Jede mit IWEBIX vereinbarte Erstellung eines Werkes ist als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren (regelmäßig insbesondere als Webdesignvertrag bzw. Urheberwerkvertrag).

(2) Die Vorschrift des § 651 BGB findet keine Anwendung.

(3) Nach Annahme eines verbindlichen Angebotes durch den Vertragspartner oder in den Fällen von § 2 (2), (3) der AGB erstellt IWEBIX innerhalb der vereinbarten Frist oder in angemessener Zeit einen Musterentwurf. Dieser wird dem Vertragspartner zur Prüfung in geeigneter Form zur Verfügung gestellt (bei Websites regelmäßig als Bild einer noch zu programmierenden Website). Der Vertragspartner kann nach Prüfung des Entwurfs, bei vollständigem Nichtgefallen, einen zweiten Musterentwurf verlangen. Er kann weiterhin bis zu zwei mal Änderungen oder Nachbesserungen des Musterentwurfs verlangen, sofern nicht eine andere Anzahl von Änderungen oder Nachbesserungen vertraglich vereinbart wurde. Darüber hinaus anfallende Änderungen oder Nachbesserungen sind auf Basis eines angemessenen Stundensatzes, zusätzlich zum vereinbarten Honorar, zu vergüten. Die Erstellung eines zweiten Musterentwurfs gilt nicht als Änderung oder Nachbesserung.
Werden Änderungen oder Nachbesserungen am ersten Musterentwurf verlangt, schließt dies die Möglichkeit aus, einen zweiten Musterentwurf zu verlangen.

(4) Sofern der Vertragspartner den Entwurf zur Umsetzung freigibt, oder wenn er kein vertragliches Recht mehr auf Änderung oder Nachbesserung des Musterentwurfs hat, beginnt IWEBIX mit der Umsetzung des Entwurfs in das zu fertigende Werk.

(5) IWEBIX räumt dem Vertragspartner das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Werk (regelmäßig die Website) zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist erst wirksam (im Sinne einer aufschiebenden Bedingung), wenn der Vertragspartner die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat (s. § 5 der AGB). Eine Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts oder teilweiser Nutzungsrechte an Dritte ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch IWEBIX, untersagt.
Urheberrechte verbleiben bei IWEBIX.

(6) An geeigneten Stellen einer Website wird IWEBIX Hinweise auf seine Urheberstellung aufnehmen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von IWEBIX zu entfernen oder abzuändern.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, IWEBIX die in das Werk einzubindenden Inhalte (je nach Vereinbarung Texte, Logos oder ähnliches) zur Verfügung zu stellen. Für die Geeignetheit der zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm die Prüfung etwaiger Rechte Dritter, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet Änderungen oder Nachbesserungen zum ersten Musterentwurf (§ 3 (3) der AGB) binnen 2 Wochen (14 Tage) anzuregen oder einzufordern, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem IWEBIX den Musterentwurf in geeigneter Art und Weise zur Prüfung zur Verfügung gestellt hat.

(3) Änderungen oder Nachbesserungen, die nach Forderung der ersten Änderungen oder Nachbesserungen eines Musterentwurfs erfolgen sollen, sind binnen einer Woche (7 Tage) zu fordern. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem IWEBIX einen Musterentwurf unter Einbeziehung der ersten Änderungs- oder Nachbesserungsforderungen in geeigneter Art und Weise zur Prüfung zur Verfügung gestellt hat.

(4) Werden innerhalb der unter § 4 (2), (3) genannten Fristen keine Änderungen oder Nachbesserungen an den jeweiligen Entwürfen gefordert (oder kein neuer Musterentwurf gefordert), gilt der Entwurf als akzeptiert und IWEBIX setzt das Werk gemäß den Vorgaben des Entwurfs um.

(5) Der Vertragspartner kann den Entwurf auch vor Ablauf der Frist zur Fertigstellung freigeben. Er verzichtet damit auf sein Recht, weitere Änderungen oder Nachbesserungen an den Konzepten des Musterentwurfs zu verlangen (ein potenzielles Recht auf Nacherfüllung ist hiervon nicht betroffen).

(6) Der Vertragspartner ist zur Abnahme des Werks verpflichtet, sofern es den vereinbarten Vorgaben des Vertrags entspricht. Andernfalls hat er die Mängel anzuzeigen. Die Abnahme hat in angemessener Zeit zu erfolgen (regelmäßig 7 Tage). IWEBIX wird bei
nicht erfolgter Abnahme die Vertragspartei mahnen, dass Werk abzunehmen. Wird das Werk dennoch nicht binnen 7 Tagen nach Zugang der Mahnung abgenommen, obgleich es im wesentlichen den Vorgaben des Vertrags entspricht, gilt es als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§ 5 Vergütung, Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung und Abnahme (oder Abnahmefiktion) wird IWEBIX seinem Vertragspartner die zu zahlende Vergütung in Rechnung stellen. Die Rechnung ist binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

(2) Der Vertragspartner ist zu einer Abschlagszahlung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Abschlagszahlung ist binnen 7 Tagen nach Zugang der Zwischenrechnung fällig. Die Zwischenrechnung wird gestellt, wenn IWEBIX beginnt den letzten Musterentwurf in das fertige Werk umzusetzen (vorausgesetzt, es sind keine Änderungen oder Nachbesserungen mehr einforderbar im Sinne von § 3 (3), § 4 (4), (5) der AGB). Die Höhe der Abschlagszahlung beträgt 30% der vereinbarten Gesamtvergütung. Ist eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart, sind 30% der von IWEBIX zu schätzenden Gesamtvergütung zu zahlen.

(3) Zahlungen haben per Überweisung zu erfolgen. Die Kontodaten werden mit der Rechnung übermittelt.

(4) Angegebene Preise sind immer inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

§ 6 Haftung, Mängelgewährleistung

(1) IWEBIX haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn ihm oder seinen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Diese Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf die Haftung aus der Übernahme einer Garantie durch IWEBIX. Weiterhin bezieht sie sich nicht auf Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, oder für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch insoweit nicht, als er wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(2) Der Vertragspartner stellt IWEBIX von sämtlichen gegen IWEBIX geltend gemachten Ansprüchen frei, die sich aus der Verwendung der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Inhalte ergeben.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Freistellungen gelten auch für sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IWEBIX.

(4) Im Falle der Mangelhaftigkeit eines Werkes behält sich IWEBIX ausdrücklich das Recht zur zweiten Andienung vor.

(5) Die Mängelgewährleistungsansprüche verjähren binnen eines Jahres.

(6) IWEBIX weist darauf hin, dass es in der Natur von Software und Websites liegt, dass diese nur äußerst selten absolut einwandfrei funktionieren und kleine und kleinste Funktionsschwierigkeiten regelmäßig keine Mängel darstellen. IWEBIX versucht, soweit irgend möglich, sämtliche Funktionshindernisse zu vermeiden, weist aber darauf hin, dass Software und Websites, aufgrund der sich ständig und schnell erneuernden Technologien, der regelmäßigen Pflege und regelmäßiger Updates bedürfen und es kaum möglich ist ein absolut einwandfreies Produkt zu erstellen. Im übrigen stellt es regelmäßig keinen Mangel dar, wenn die Funktionsweise von Werken eingeschränkt ist, weil der Verwender es unterlassen hat, sich gegen Hacking Angriffe, Viren, Schadsoftware oder ähnliche Faktoren abzusichern, da die Verantwortlichkeit hierfür regelmäßig nicht in die Sphäre des Websitedesigners fällt.

§ 7 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

(1) Durch eine unwirksame Bestimmung in diesen AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich um eine wirksame Regelung, die dem intendierten (wirtschaftlichen) Ergebnis möglichst nahe kommt.

(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen mit IWEBIX ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.